„Sind Sie wirklich krank?“ – Selten wird diese Frage so direkt gestellt. Trotzdem hören wir immer wieder von Arbeitnehmenden, dass ihre Krankheit in Zweifel gezogen wird. Wie können sich sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende verhalten und was kann präventiv unternommen werden, damit solche Situationen gemeinsam und erfolgreich gemeistert werden können?
Dass Spannungen, Konflikte und übermässiger Druck zu gesundheitlichen Problemen führen können, ist längst bekannt. Unbestritten sind auch die negativen wirtschaftlichen Folgen von krankheitsbedingten Ausfällen. Unternehmen müssen sich deshalb mit der Frage befassen, wie sich Absenzen vermindern lassen. Dies ist nicht nur aufgrund finanzieller Aspekte angezeigt, sondern vor allem auch deshalb, weil hinter jeder Krankheitsabwesenheit ein persönliches Schicksal steht. Krankentaggeldversicherungen sehen sich mit einem starken Anstieg von Taggeldbezügen konfrontiert. Sowohl die Anzahl der Krankheitsfälle als auch deren Dauer haben zugenommen. Grund dafür seien oft psychische Probleme. Es lohnt sich also, in die Gesundheitsprävention zu investieren. Ist jemand bereits erkrankt, kann eine verständnisvolle, unterstützende Haltung des Unternehmens den Genesungsprozess positiv beeinflussen.
Arbeitsbezogene Gesundheitsgefahren
Arbeitsbezogene Gesundheitsgefahren und die Verbreitung psychosozialer Gesundheitsbelastungen haben in den letzten Jahrzehnten im tertiären Sektor stark zugenommen; besonders bekannte Phänomene sind Stress und Burnout. Grund dafür dürften technische, sozioökonomische und soziokulturelle Veränderungen sein. Die allgegenwärtigen Schlagworte dazu lauten: Digitalisierung, Globalisierung, Wettbewerbsintensivierung, Werte- und Gesellschaftswandel, etc. Dies führt zu immer höheren Anforderungen an Mitarbeitende und Arbeitgebende.
Informationspflicht der Arbeitgebenden
Das Gesetz verpflichtet Arbeitgebende, ihre Mitarbeitenden vor Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen zu schützen. Alle Mitarbeitenden sind angemessen über die bei ihren Tätigkeiten möglichen physischen und psychischen Gefährdungen zu informieren sowie über die Massnahmen des Gesundheitsschutzes anzuleiten. Diese Information und Anleitung hat bei Stellenantritt und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und ist nötigenfalls zu wiederholen (Artikel 5 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz).
Alarmsignale für Arbeitgebende und Mitarbeitende
- Zunehmender Zeitbedarf für die Erledigung der (gleichen) Aufgabe(n)
- Häufige Unkonzentriertheit und/oder Vergesslichkeit
- Zunehmende Nervosität und Gereiztheit
- Gefühl von Erschöpfung, Überforderung und Ausgelaugtheit
- Vernachlässigung von Familie und Freunden und ausserberuflichen Engagements zugunsten der Arbeit (oder umgekehrt)
- „Abschalten“ ausserhalb der Arbeit fällt immer schwerer
- Schlafprobleme, „Gedankenkreisen“
Rolle der Mitarbeitenden
Mitarbeitende haben in Bezug auf den arbeitsbezogenen psychosozialen Gesundheitsschutz eine hohe Eigenverantwortung, auch was die Gestaltung der Erholungszeit betrifft. Es wird Mitarbeitenden empfohlen, frühzeitig mit dem Vorgesetzten (oder einer anderen Person) das Gespräch zu suchen, wenn die gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz zunehmen. Nur wenn Arbeitgebende von den Belastungen Kenntnis haben, können sie entsprechende Massnahmen ergreifen.
Auf folgenden Webseiten finden Sie ein Stress-Check Tool für Mitarbeitende sowie mögliche Präventionsmassnahmen:
- stressnostress.ch: „Stress-Check für mich“
- wie-gehts-dir.ch
- gesundheitsfoerderung-zh.ch: «Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz» – Broschüre für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rolle der Führungsperson
Zur Führungsaufgabe von Vorgesetzten und Personalverantwortlichen gehört es, auf die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu achten, Alarmsignale ernst zu nehmen und mit den Mitarbeitenden zu besprechen. Dies erfordert ein wertschätzendes Arbeitsklima und gegenseitiges Vertrauen, was per se zu einer gesundheitsfördernden Zusammenarbeit beiträgt. Je nach Situation sind entlastende Massnahmen zu ergreifen und professionelle Unterstützung beizuziehen. Demotivierend und für eine rasche Gesundung hinderlich sind massive Kontrollmassnahmen. Empfohlen wird, die Thematik des arbeitsbezogenen psychosozialen Gesundheitsschutzes mindestens einmal pro Jahr (beispielsweise anlässlich der Mitarbeiterbeurteilung) mit den Mitarbeitenden zu besprechen. Eine jährliche Evaluierung der Gesundheitsbelastungen anhand einer Checkliste wirkt unterstützend. Checklisten und weitergehende Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:
- seco.admin.ch:
- gesundheitsfoerderung-zh.ch: „Gesundheit im Betrieb – 10 Impulse für Gesundheit am Arbeitsplatz“
Lange andauernde Arbeitsunfähigkeit – Früherkennung und Eingliederung
Besonders bei einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit stellt sich die Frage nach einer für Mitarbeitende und Arbeitgebende zielführenden Wiedereingliederung. Dazu nehmen Fachpersonen für Arbeitsintegration (Case Manager) von Sozialversicherungen wie Krankentaggeld-, Unfall-, Invalidenversicherung (IV) oder aus dem Betrieb Abklärungen zur stufenweisen Wiedereingliederung vor. Meistens gilt es eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit, eine Anpassung der Aufgaben oder der Leistungsvorgaben zu vereinbaren. Es ist im Interesse aller Beteiligten, eine Chronifizierung der Arbeitsunfähigkeit mit dauernder teilweiser oder ganzer Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.
Anlaufstellen der Sozialpartner
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich an:
KV-Mitglieder: Rechtsdienst und Psychologische Beratung des Kaufmännischen Verbandes
VZH-Mitglieder: Rechtsdienst des VZH
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