Im ersten Teil dieses Blogbeitrags, haben wir uns mit der optimalen Vorbereitung auf das Lohngespräch auseinandergesetzt – denn gut vorbereitet ist halb gewonnen. Stimmt. Und dennoch, ist auch das eigentliche Führen des Gesprächs entscheidend für den Erfolg einer Lohnverhandlung.

Oft wird der Lohn im Rahmen eines Halbjahres-/Jahresgesprächs angesprochen. Vereinbaren Sie in diesen Gesprächen unbedingt realistische und definierte Ziele und versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können. Wenn Sie dann den Lohn ansprechen, achten Sie darauf, dass Ihre Formulierungen nicht zu salopp daherkommen. Aussagen wie „Ich will gleich viel Lohn wie Kollege Essig“ sind nicht hilfreich. Wählen Sie besser folgende Sätze: „In den letzten Jahren sind Personen mit deutlich höheren Einstiegslöhnen eingestellt worden. Für das Team ist es wichtig, dass der Einsatz langjähriger Mitarbeiter honoriert wird“ oder „Ich verdiene bei gleicher Arbeit weniger als mein Arbeitskollege“.


Schlagende Argumente

Gute Argumente für eine Lohnerhöhung sind messbare Ergebnisse. Weisen Sie Ihre Leistungen, Erfolge und Motivation schwarz auf weiss nach. Folgende Argumente können Sie verwenden:

  • Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich hat sich vergrössert. Nützlich ist, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag dabei zuziehen und die dort beschriebenen Tätigkeiten mit Ihren aktuellen Tätigkeiten vergleichen.
  • Es gibt messbare Erfolge in Ihrer Abteilung. Gibt es Verbesserungen, seit Sie Ihre Stelle angetreten haben?
  • Unterstreichen Sie Ihre Motivation für die Zukunft. Zeigen Sie Ihrem Vorgesetzen Ziele auf, die Sie erreichen möchten.


Entkräftigende Argumente

Private Gründe schwächen Ihre Position und überzeugen Ihren Arbeitgeber nicht, dass Sie ein höheres Gehalt verdient haben. „Wegen den Kindern brauche ich ein grösseres Haus“, ist kein tragendes Argument. In der Gehaltsverhandlung sind ausschliesslich berufliche Leistungen als Argument zulässig.


Die Geschlechterfrage

Falls Sie den Verdacht haben, dass Sie tatsächlich weniger verdienen als Ihre männlichen Arbeitskollegen, klären Sie dies unbedingt im Vorherein ab. Sind die Voraussetzungen vergleichbar? Beispielsweise in Bezug auf Ausbildung, Berufserfahrung oder Dienstalter. Ist auch die Arbeit als gleichwertig einzustufen? Erhärtet sich Ihr Fall sollten Sie ein Gespräch mit Ihren Vorgesetzen oder Personalverantwortlichen vereinbaren. Bringen Sie Ihre Dokumentationen und Ergebnisse in das Gespräch mit. Als Mitglied des Kaufmännischen Verbandes Zürich können Sie sich zudem auch an die Rechtsberatung wenden. Falls Sie im Kanton Zürich arbeiten, kontaktieren Sie die Zürcher Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten nach Gleichstellungsgesetz.


Kommt das Gespräch ins Stocken?

Wenn der oder die Personalverantwortliche im Gespräch keine Zeit (oder Lust) für eine Lohnverhandlung hat, vereinbaren Sie sofort ein neues, konkretes Datum dafür. Lassen Sie sich nicht mit Phrasen wie „Die Konjunkturaussichten sind schlecht“ oder „Sie verdienen bereits das Maximum“ vertrösten.

Falls das Gespräch vom eingeschlagenen Kurs abweicht, sollten Sie folgenden Satz trotzdem vermeiden: „Wenn ich nicht mehr Lohn erhalte, dann gehe ich zur Konkurrenz“. Wählen Sie besser Sätze wie „Meine Arbeit und die Anforderungen haben sich geändert“ oder „Ich habe zusätzliche Qualifikationen erarbeitet, und dies hilft dem Unternehmen im Bereich xy.“


Am Ende des Gespräches

Nach dem Gespräch gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie sind zufrieden mit dem Ergebnis oder eben nicht. Bei Unzufriedenheit sprechen Sie auch die Fringe Benefits wie Bonus und Vergünstigungen oder die Finanzierung einer Weiterbildung an. Vielleicht lässt sich Ihr Arbeitgeber auch zu einer Reduktion des Pensums bei gleichbleibendem Lohn, zu mehr Home-Office oder zu einem Firmenwagen überreden. Wenn alle Stricke reissen, ist es vielleicht auch an der Zeit, eine neue Stelle zu suchen. Denn ein neuer Job bietet oftmals die Möglichkeit, ein höheres Gehalt auszuhandeln.


Haben Sie weitere Fragen bezüglich Lohn bzw. Lohnverhandlung? Unsere Lohnberatung hilft Ihnen gerne weiter. Stellen Sie uns Ihre Fragen über das untenstehende Kommentarfeld oder auf unserer Facebook– respektive LinkedIn-Seite.


Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit jobchannel.ch – dem Host der Fachplattform kv-stelle.ch und unserer Lohnberaterin Corinne Martignier.