Die Sommerferien beginnen bald und mit der Grenzöffnung steht nun auch die Option «Ferien im Ausland» wieder offen. Doch was, wenn die Feriendestination vor oder gar während der Ferien als Risikoland deklariert wird?
Ferien am Strand – was noch vor einigen Wochen unmöglich schien, ist jetzt theoretisch wieder machbar. Doch ganz so unbeschwert vereist man aktuell wohl nicht. Seit dem 6. Juli 2020 gilt eine Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten. Wer aus einem auf der Liste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführten Land in die Schweiz einreist, muss sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Was also, wenn das Reiseland (plötzlich) als Risikogebiet eingestuft wird und man nach dem Ferienende nicht wie geplant zurück an der Arbeitsplatz kehren kann? Besteht ein Lohnanspruch? Unser Rechtsdienst gibt im Q&A-Video Auskunft.
Weitere arbeitsrechtliche Fragen rund um Corona finden Sie im FAQ. Möchten Sie eine Frage individuell klären? Der Rechtsdienst des Kaufmännischen Verbands Zürich beantwortet Ihre Frage kompetent und unkompliziert per Telefon oder E-Mail.
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