Wann soll ich mich pensionieren lassen? Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten? Alles Fragen, die es früher oder später zu beantworten gilt. Nachstehend erläutern wir die wichtigsten Punkte, die Sie vor dem Übertritt in den Ruhestand beachten sollten.

Step #1: Frühpensionierung – kann ich mir das leisten?

Arbeitnehmende können sich mit 58 Jahren frühpensionieren lassen. Anlässlich der laufenden Rentenreform ist damit zu rechnen, dass dieses Alter von Gesetztes wegen heraufgesetzt wird. Wer eine vorzeitige Pensionierung in Betracht zieht, muss sich entscheiden, ab welchem Zeitpunkt Altersleistungen bezogen werden sollen. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Höhe der finanziellen Einbussen bei einer frühzeitigen Pensionierung. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Pensionskasse verschiedene Rentenalter-Szenarios berechnen.
  • Gleichzeitiger Vorbezug der AHV-Rente. Die AHV-Rente kann maximal zwei ganze Jahre vorbezogen werden. Die Kürzung beträgt für ein Jahr 6,8 Prozent und für zwei Jahre 13,6 Prozent. Lassen Sie sich auch hier von Ihrer Ausgleiskasse die voraussichtliche Rente berechnen.

Link zur Rentenvorausberechnung der SVA Zürich – 8-tung: Wenden Sie sich an jene Ausgleichskasse, über die Ihr Arbeitgeber abrechnet.

  • Möglichkeit einer Überbrückungsrente. Arbeitgeber bzw. Pensionskassen sehen zum Teil vor, dass Versicherte in den Genuss einer Überbrückungsrente kommen können. Damit können finanzielle Einbussen eines Rentenvorbezugs abgefedert werden. Klären Sie mit dem Arbeitgeber, ob die Möglichkeit besteht, eine Überbrückungsrente zu beziehen.

Step #2: Fragen rund ums Eigenheim

Möchten Sie nach Ihrer Pensionierung möglichst viel Reisen? Wenn ja, dann stellt sich als Hauseigentümer die Frage, ob es finanziell vorteilhaft ist, das Eigenheim zu verkaufen und dafür eine (kleinere) Wohnung zu mieten. Ist dies der Fall, dann sollte ein Verkauf frühzeitig aufgegleist werden, damit nicht unter Zeitdruck verkauft werden muss.

Sind für Sie weder Reisen noch ein Verkauf des Eigenheims ein Thema, dann gilt es zu klären, inwieweit in den nächsten Jahren Renovationsarbeiten am Eigenheim anstehen und ob es aus finanzieller Sicht Sinn macht, auf den Pensionierungszeitpunkt hin die Hypothek oder zumindest einen Teil davon zurückzuzahlen.

Und falls Sie in Erwägung ziehen, (vorübergehend) ganz ins Ausland zu verreisen, dann sollten Sie prüfen, ob Sie das Eigenheim in der Schweiz verkaufen oder vermieten wollen. Ein allfälliger Verkauf des Eigenheims sollte auch hier frühzeitig aufgegleist werden.

Step #3: Budgetplanung

Wenn Sie sich entschieden haben, ob für Sie eine Frühpensionierung in Frage kommt (und Sie auch bereits einen oder mehrere mögliche Lebenspläne für die Zeit nach der Pensionierung entworfen haben), dann sollten Sie einen Budgetplan erstellen.

Damit Sie einen vollumfänglichen Überblick über Ihre laufenden Kosten erhalten, sind über einen Zeitraum von mehreren Monaten alle anfallenden Ausgaben genau festzuhalten.

Beziehen Sie zusätzlich alle quartalsweise, halbjährlich und jährlich anfallenden Ausgaben mit ein.

Damit Sie nicht in einen finanziellen Engpass geraten, sind auch Reserven für Notfälle einzuplanen wie Arztbesuche, Neuanschaffungen, Reparaturen etc.

Schliesslich sind bei einem Wegzug ins Ausland oder geplanten häufigen Reisen zusätzlich die entsprechenden Umzugs- und damit verbundenen Reisekosten in der Budgetplanung aufzuführen.

Die Budgetplanung zeigt Ihnen auf, welche Lebenspläne für Sie überhaupt finanzierbar sind.

Step #4: Kapital oder Rente?

Als nächstes gilt es zu prüfen, welche Auszahlungsform der Altersvorsorge (Kapital oder Rente) für Sie am meisten Sinn macht und welche steuerlichen Folgen die Art der Auszahlung zur Folge hat.

Für den Entscheid, ob das Pensionskassenguthaben in Form einer Rente oder als (Teil-)Kapital beziehen sollten, sind folgende Punkte massgebend:

Ihre Lebenserwartung

Ihre Risikofreudigkeit bzw. –aversität

Risikoaverse Personen mit hoher Lebenserwartung ziehen eine Rente einer (Teil)Kapitalauszahlung oft vor.

Step #5: Auszahlungszeitpunkt(e) 3. Säule

Soweit Sie neben Pensionskassengeldern auch Guthaben in der dritten Säule angespart haben, sollten Sie prüfen, inwieweit ein zeitlich gestaffelter Bezug der 3. Säule-Gelder aus steuerlicher Sicht Sinn macht. Denn der Bezug von Geldern der 3. Säule kann bis zum 70. Altersjahr (gestaffelt) aufgeschoben werden.

Gerade hier können sich komplexe Fragen stellen, für deren Beantwortung eine Fachperson beigezogen werden sollte.

Step #6: AHV-Rente und Leistungen der Pensionskasse rechtzeitig anmelden

Sie haben richtig gehört. Die AHV-Rente sowie die Leistungen aus der Pensionskasse müssen beantragt werden. Es empfiehlt sich, die Anmeldung rund 5 bis 6 Monate im Voraus bei der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen.


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