Solche Kollegen können einem getrost gestohlen bleiben: Langfinger im Team, die klauen, was nicht niet- und nagelfest ist.
Hier ein Radiergummi, da ein Paket Druckerpatronen, dort eine Schachtel Nespresso-Kapseln. Auch die Portemonnaies der Kollegen oder das Joghurt der Chefin wird stibitzt. Jeder vierte klaut im Büro. Die gängigsten Ausreden: Das merkt ja keiner, ist doch eine Bagatelle, die Chefin verdient sowieso genug an uns. Diebstahl am Arbeitsplatz steht — so eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Onlineshops papersmart.de im 2015 — an dritter Stelle nach Schwarzfahren und Gläser-Entwenden im Restaurant. Ein Viertel der männlichen und 18 Prozent der weiblichen Mitarbeitenden gesteht, sich schon im Büro bedient zu haben. Viele tun es mehrfach, einige sogar systematisch.
Spannend dabei: Fast die Hälfte der Erwischten haben kein schlechtes Gewissen. Doch auch ein geringfügiger Diebstahl ist immer ein Vertrauensbruch und dieser wiegt bei Weitem schwerer als die gestohlenen Objekte. Wird ein solches Vergehen aufgedeckt, ist mit einer schriftlichen Verwarnung oder gar einer Entlassung zur rechnen — ordentlich oder fristlos. Auch als Signal an die übrige Belegschaft, welche sich korrekt verhält. Eine Kündigung darf allerdings nicht vorschnell ausgesprochen werden und schon gar nicht, um unliebsame Mitarbeitende loszuwerden. Eine faire Anhörung des Beschuldigten ist in jedem Fall zu empfehlen — kommt bei einem solchen Gespräch doch oft Tiefschürfendes zum Vorschein. Warum gestohlen wird, warum jemand findet, er komme zu
kurz, oder warum einem anderen die Loyalität zum Unternehmen Wurst ist. Ohren auf, liebe Vorgesetzte, hier liegt Wesentliches begraben!
Neutral bleiben, Polizei einschalten
Besonders in Grossraumbüros oder Räumen mit viel Laufkundschaft verschwindet so manches: Tablets, Kopfhörer etc. Doch wer aus dem Team war’s? Arbeitgeber sollten Spekulationen und teaminternen Verdächtigungen sofort Einhalt gebieten und die Polizei einschalten. Unvoreingenommene Einzelgespräche — gemeinsam mit Vertretern der Personalkommission — sind angezeigt, Pult und Schrank des Beschuldigten dürfen nur in Anwesenheit des Betroffenen selbst untersucht werden und ein diskretes Vorgehen dabei ist unabdingbar. Apropos Ärger: Wer haftet bei Diebstahl im Büro? Im Normalfall sind private Utensilien auch Privatsache. Allenfalls kommt die eigene Hausratversicherung auf, wenn der Arbeitnehmende nachweisen kann, dass das gestohlene Gut im Pult eingeschlossen war. Die Hausratversicherung des Unternehmens haftet nur dann, wenn die entwendete Ware Geschäftseigentum war.
Vorbeugen ist besser als strafen
Damit gegenseitiges Misstrauen gar nicht erst aufkommt, braucht es entsprechende Vorbeugemassnahmen. Abschliessbare Schränke, Trolleys und Einzelbüros sind wirksamer als drastische Massnahmen wie Videoüberwachung — deren Wirkung auf das Team ist verheerend und die Auswertung des Materials ist rechtlich heikel. Der Aufbau einer Vertrauenskultur ist eine langfristige Investition, denn wo Vertrauen herrscht, wird nachweislich weniger geklaut. Zudem: Angemessen entlöhnte Mitarbeitende stehlen deutlich weniger. Ein faires Klima ist letztlich also immer die beste Diebstahlprävention!
Dieser Blog wurde von Anina Rether verfasst, Redaktorin WIR KAUFLEUTE
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