Gerade in Zeiten, in denen nicht an jeder Ecke eine berufliche Alternative wartet, sollte ein Stellenwechsel sorgfältig durchdacht werden. Vor- und Nachteile sind gut abzuwägen. Was Sie beachten müssen, damit der Jobwechsel aus rechtlicher Sicht gelingt, erfahren Sie von unseren Rechtsexpertinnen und -experten.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, den Job zu wechseln, sollten Sie sich zuvor ein paar Fragen stellen.

  • Warum möchte ich wechseln?
  • Wird die neue Stelle Ihren Vorstellungen gerecht?

Häufig ist man am neuen Arbeitsplatz mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert und muss sich neu arrangieren. Der Nachteil: Man hat wieder eine Probezeit zu bestehen und muss sich beim langersehnten Aufstieg womöglich hinten anstellen. Lockt hingegen ein wirklich attraktives Angebot, lohnt es sich, damit verbundene Risiken einzugehen und die Chance zu ergreifen.

Die Kündigung

Für spätere Lohnverhandlungen und einen realistischen Lohnvergleich ist es auch sinnvoll, sich die aktuellen Arbeitsbedingungen (Jahreslohn, wöchentliche Arbeits­zeit, Ferien, Sozialleistungen, besondere Vergünstigungen usw.) in Erinnerung zu rufen.

Der neue Arbeitsvertrag

Es hat geklappt! Alles passt. Die Branche, der Aufgabenbereich und das Team haben Sie überzeugt – Sie erhalten die Zusage für Ihre Wunschstelle und damit einen neuen Arbeitsvertrag. Was muss der Arbeitsvertrag alles beinhalten?

Der Vertrag muss mindestens:

  • die Namen der Vertragsparteien,
  • das Datum des Be­ginns des Arbeitsverhältnisses,
  • die Funktion,
  • den Lohn und allfällige Lohnzuschläge und
  • die wöchentliche Arbeitszeit

enthalten. Überprüfen Sie, ob der Vertrag mit dem, was mündlich abgemacht wurde, übereinstimmt. Es ist sinnvoll, dass besondere Ab­machungen, z.B. die Einsatzzeiten bei Teilzeitarbeit oder die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice im Vertrag erwähnt werden.

Oftmals enthält der Arbeitsvertrag selbst wenige Bestimmungen und es wird auf das OR (Obligationenrecht), einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder ein Firmenreglement verwiesen. Sie sollten sich in diesem Fall zumindest mit den Grundzügen der entsprechenden Regelwerke ver­traut machen.

Beachten Sie besonders die folgenden Punkte:

Lohn

Der Lohn wird üblicherweise als Bruttolohn angegeben. Es muss klar sein, auf welches Pensum er sich bezieht und ob er 12- oder 13-mal pro Jahr ausbezahlt wird. Von hohen Bonusversprechen sollten Sie sich nicht blenden lassen, es besteht meist kein durchsetzbarer Anspruch darauf.

Überstunden

Überstunden sind gemäss OR mit einem Zuschlag auszubezahlen. Allerdings ist es zulässig und verbreitet, dies vertraglich anders zu regeln. Steht im Vertrag (oder im Reglement) nichts zu den Überstunden, gilt die positivere OR-Regelung.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Hier ist die Regelung nach OR nicht vorteilhaft. Eine bessere Absicherung bieten die kollektiven Krankentaggeldversicherungen, welche weit verbreitet, aber nicht obligatorisch sind.

Konkurrenzverbote

Belastend sind nachvertragliche Konkurrenzverbote. Sie erschweren einen späteren Stellenwechsel oft erheblich. Enthält Ihr Vertrag ein nachvertragliches Konkurrenzverbot, empfehlen wir eine individuelle Beratung.

Wie bei allen Verträgen gilt:

  • Lesen Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag sorgfältig durch, bevor Sie diesen unterzeichnen.
  • Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Gerne dürfen Sie sich dafür auch an unseren Rechtsdienst wenden.

Haben Sie Fragen zum Stellenwechsel?

Unsere Expertinnen und Experten aus dem Rechtsdienst beraten Sie gerne!