Wir alle kennen es: Bammel vor einem Job-Interview. Durch gute Vorbereitung kann man Interviewerinnen und Interviewern, die einem mit kniffligen oder sogar unangenehmen Fragen löchern, selbstbewusst gegenübertreten. Welche Fragen im Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden dürfen und daher nicht zwingend der Wahrheit entsprechend beantwortet werden müssen, erfahren Sie in diesem Blog.

Welche Fragen dürfen im Job-Interview nicht gestellt werden?

Das wohl berühmteste Beispiel, ist die Frage nach einer Schwangerschaft oder dem Kinderwunsch. Hier gilt: Sofern Sie sich nicht gerade auf eine Stelle als Balletttänzerin bewerben, müssen Sie entsprechende Fragen nicht beantworten und haben sogar ein sogenanntes Notwehrrecht zur Lüge. Dasselbe gilt im Grundsatz auch für Fragen nach einer geplanten Hochzeit oder nach der sexuellen Ausrichtung.

Fragen nach persönlichen Meinungen im politischen und weltanschaulichen Bereich dürfen ebenfalls nicht gestellt werden. Sowohl bei den erwähnten wie auch bei anderen heiklen Fragen, kommt es jedoch sehr darauf an, bei welchem Arbeitgebenden und auf welche Position Sie sich bewerben. Beispielsweise dürfen zukünftige Mitarbeitende der Kirchgemeinde nach ihren religiösen Anschauungen gefragt werden.

Auch hier ist die Zulässigkeit der Fragen sehr branchenabhängig. Während sich eine Gewerkschaftssekretärin Fragen nach ihrer politischen Gesinnung gefallen lassen muss, hat sich die Gewerkschaft nicht für die Parteizugehörigkeit des Reinigungsmitarbeitenden zu interessieren.

Wie in fast allen Kategorien, muss auch hier differenziert werden. Eine Bankangestellte ist beispielsweise dazu verpflichtet, Fragen nach Vorstrafen im Vermögensbereich korrekt zu beantworten, während Personen, die sich für eine Stelle bewerben, bei der die zukünftigen Tätigkeiten dies nicht erfordern, nicht auskunftpflichtig sind.

Die Frage nach dem Impfstatus ist wohl dann erlaubt, wenn die entsprechende Tätigkeit eine hohe Gefährdung für die Mitarbeitenden oder für Dritte mit sich bringt und andere Schutzmassnahmen nicht ausreichend sind. Weitere Informationen zur Frage nach dem Impf- oder Genesungsstatus finden sie in unserem Q&A-Rechtsdienst-Video. Generell gilt, dass Fragen zur Gesundheit korrekt zu beantworten sind, wenn das gesundheitliche Problem die Ausübung der Tätigkeit verunmöglicht. Dies gilt beispielsweise für den Maurer oder die Maurerin mit chronischen Rückenschmerzen. Aus demselben Grund ist die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Balletttänzerin oder bei einer Bewerbern auf eine körperlich sehr anstrengende Tätigkeit ausnahmsweise erlaubt.

Wie reagiere ich im Job-Interview auf unzulässige Fragen?

Obwohl die Fragen verboten sind, werden sie in der Realität leider doch noch viel zu oft gestellt. Aus Angst den Job nicht zu kriegen, möchte sich nicht jede:r erlauben, auf die Unzulässigkeit dieser Fragen hinzuweisen. Wie können Sie also reagieren?

Nachhaken

Diese Reaktionsmöglichkeit erfordert zwar etwas Mut, ist aber sehr wirkungsvoll. Fragen sie freundlich, inwiefern die gestellte Frage mit Ihren Qualifikationen für die Stelle zusammenhängt. Mit dieser Reaktion, zeigen Sie Ihrem gegenüber, dass Sie sich der Unzulässigkeit der Frage durchaus bewusst sind.

Thema umgehen

Die zweite Option funktioniert zwar nicht bei allen Fragen, aber zumindest bei Fragen zur Familienplanung. Sagen Sie: Aktuell steht meine Karriere im Vordergrund. Sie vermeiden dabei eine Lüge, geben aber auch nicht zu viel preis.

Lügen

Option drei: Lügen Sie! Das ist absolut legitim und sie haben sogar das Recht darauf. Natürlich ist es nicht das Schönste, unter solchen Bedingungen in ein neues Kapitel zu starten, doch besser als eine Absage zu erhalten, ist es manchmal sicherlich.

Dieser Blogbeitrag ist in Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst sowie der Laufbahn- und Karriereberatung des Kaufmännischen Verbands Zürich entstanden.

Quellen: Frommburg, Laura: «Sind Sie gebunden?», In: Tages-Anzeiger, ( 02.02.2022), URL: https://www.tagesanzeiger.ch/sind-sie-gebunden-236198924332