Gleitzeit, Mehrstunden, Überstunden, Überzeit – alles dasselbe oder doch ein kleiner aber feiner Unterschied? Unsere Rechtsprofis erklären.

Anfang Jahr stellen sich rund um die Arbeitszeit zahlreiche Fragen: Kann ich meinen gesamten Gleitzeitsaldo ins neue Jahr übernehmen? Darf ich auf die Auszahlung von Mehrstunden bestehen? Die Krux: Unter Begriffen wie Gleitzeit, Überzeit, Überstunden oder Mehrstunden wird in der Praxis oft Verschiedenes verstanden – mit Auswirkungen auf die Rechtsanwendung.

Mehrstunden

Der Überbegriff für jene Arbeitsstunden, welche die Sollarbeitszeit übersteigen. Die Sollarbeitszeit wird typischerweise im Arbeitsvertrag definiert und ist je nach Branche, Betrieb oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterschiedlich. In der Regel beträgt sie für Büroangestellte zwischen 40 und 45 Stunden.

Überstunden

Sind die die Sollarbeitszeit übersteigenden Stunden bis Erreichen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden (Büropersonal) bzw. 50 Stunden (übrige Arbeitnehmende).

Überzeit

Ist jene Zeit, welche die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden (Büropersonal) bzw. 50 Stunden (übrige Arbeitnehmende) übersteigt.

Gleitzeit

Ist die Zeit, die Arbeitnehmende in dem vom Arbeitgebenden festgelegten Gleitzeitrahmen (z.B. -20 Stunden bis + 20 Stunden) selbstverantwortlich und flexibel einteilen können (unter Berücksichtigung allfällig festgelegter Kernarbeitszeiten).

8-tung: Jugendliche dürfen gemäss Arbeitsgesetz nicht mehr als 9 Stunden pro Tag arbeiten.


Alles klar?

Falls nicht, klärt der Rechtsdienst des Kaufmännischen Verbands Zürich gerne Ihre individuellen Fragen.