Der 25. Tag des Monats ist für Arbeitnehmende meist ein toller Tag – der Lohn trudelt auf dem Konto ein. Rund um den Lohn gibt es einige wissenswerte Fakten, die wir für Sie zusammengetragen haben.
Gemäss Duden ist der Lohn eine Bezahlung für geleistete Arbeit, die Arbeitnehmer:innen täglich, wöchentlich oder monatlich ausgezahlt wird. Eine einfache Sache so scheint es und doch ist der Lohn viel mehr: Tabu, Wertschätzung, Streitpunkt, Lebensnotwendigkeit und Sicherheit. Wir finden es lohnt sich, mehr über Lohn zu wissen und erklären die wichtigsten Basics.
Arbeitgebende müssen Arbeitnehmer:innen gemäss OR Art. 323 b Abs. 1 eine schriftliche Lohnabrechnung bereitstellen. Die Lohnabrechnung muss den Brutto- und Nettolohn sowie Zuschläge und Lohnabzüge klar und detailliert ausweisen, so dass der/die Arbeitnehmer:in diese prüfen kann. Nachfolgend ein Beispiel einer Lohnabrechnung:
Gemäss Gesetz (OR 323 I) soll der Lohn, wenn keine kürzere Fristen oder andere Termine verabredet sind oder ein Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes vorsieht, jeweils Ende jedes Monats dem/der Arbeitnehmer:in ausbezahlt werden.
Vom Bruttolohn werden folgende gesetzlichen Abzüge subtrahiert:
- AHV-Beitrag 5.3%
- ALV-Beitrag 1.1%
- Pensionskasse: Abzug ist abhängig von Lohn und Alter des/der Arbeitnehmenden sowie dem Vorsorgeplan des/der Arbeitgebenden
Neben den Abzügen gibt es auch gesetzliche Zulagen wie:
- Kinderzulagen
- Zuschlag für vorübergehende Nachtarbeit von 25%
- Lohnzuschlag von 50% für vorübergehende Sonntagsarbeit und für Arbeit an Feiertagen
- Pikettentschädigung: Entschädigung der Bereitschaftszeit
- Lohnzuschlag für Überzeitarbeit
Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wird ein 13. Monatslohn vertraglich zugesichert, gilt dieser als Lohnbestandteil und muss im vollen Umfang ausbezahlt werden. Ausnahme: Bei Bezug von unbezahltem Urlaub wird der 13. Monatslohn gekürzt.
Neben dem fixen Lohn gibt es variable Lohnbestandteile. Das bekannteste Beispiel ist ein variabler Bonus, welcher vor allem auf Management-Stufe ausbezahlt wird und an den individuellen sowie unternehmerischen Erfolg geknüpft ist.
Fringe Benefits sind Lohnnebenleistungen. Im Unterschied zum oben erwähnten Bonus, welcher vom unternehmerischen oder individuellen Erfolg abhängig ist ist das bei Fringe Benefits nicht der Fall. Einige Beispiele:
- Beteiligung am ÖV-Abo
- Mehrleistungen an die Pensionskasse
- Beteiligung am Fitness-Abo
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Verpflegungspauschalen
- Zusätzliche Ferientage
- Reduzierte Wochenarbeitszeit (z.B. 40h-Woche)
Der/die Arbeitgebende ist verpflichtet seinen/ihren Angestellten für die geleistete Arbeit einen Lohn zu bezahlen. Ist dies nicht der Fall, sollte das Gespräch gesucht und der/die Arbeitgeber:in schriftlich gemahnt werden. Unter Umständen kann die Arbeit dann eingestellt werden. Schlussendlich kann es gar zu einer Betreibung gegen den/die Arbeitgeber:in kommen.
Lohn ist also tatsächlich einiges mehr als «nur» die Zahl, welche am Ende des Monats auf Ihrem Konto erscheint. Vor allem bei einer Lohnverhandlung lohnt es sich, auch variable Lohnbestandteile sowie Fringe Benefits in Betracht zu ziehen. Als Sparring-Partner Ihrer beruflichen Laufbahn unterstützen wir sie bei allen Fragen rund um den Lohn.
In der Lohnberatung erfahren Sie, ob Sie genug verdienen, was für einen Lohn Sie bei einer neuen Stelle fordern können oder wie Sie erfolgreich eine Lohnerhöhung verhandeln.
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Mittwoch, 15. November 2023 | 17:56
Johannes
Wieso zahlt Frau Musterfrau auf ihren Kinderzulagen Sozialabgaben?
Freitag, 24. November 2023 | 10:14
Laura Biedermann
Hallo Johannes
Vielen Dank für deinen Kommentar. Du bist sehr aufmerksam. In unserem Beispiel zahlt Frau Musterfrau Sozialabgaben auf die Familienzulage, weil es sich um freiwillige, höhere Kinderzulagen des Arbeitgebers handelt. Die gesetzlichen Kinderzulagen erhält in diesem Fall der Ehemann. Diese wiederum sind – wie von dir richtig bemerkt – nicht sozialversicherungspflichtig. Das Beispiel ist aber in der Tat ein wenig unglücklich gewählt, weshalb wir es gegen einen Standardfall ausgewechselt haben.