Der 25. Tag des Mo­nats ist für Ar­beit­neh­men­de meist ein tol­ler Tag – der Lohn tru­delt auf dem Kon­to ein. Rund um den Lohn gibt es ei­ni­ge wis­sens­wer­te Fak­ten, die wir für Sie zu­sam­men­ge­tra­gen ha­ben.

Ge­mäss Du­den ist der Lohn eine Be­zah­lung für ge­leis­te­te Ar­beit, die Ar­beit­neh­mer:in­nen täg­lich, wö­chent­lich oder mo­nat­lich aus­ge­zahlt wird. Eine ein­fa­che Sa­che so scheint es und doch ist der Lohn viel mehr: Tabu, Wert­schät­zung, Streit­punkt, Le­bens­not­wen­dig­keit und Si­cher­heit. Wir fin­den es lohnt sich, mehr über Lohn zu wis­sen und er­klä­ren die wich­tigs­ten Ba­sics.

Icon_Lohnabrechnung

Ar­beit­ge­ben­de müs­sen Ar­beit­neh­mer:in­nen ge­mäss OR Art. 323 b Abs. 1 eine schrift­li­che Lohn­ab­rech­nung be­reit­stel­len. Die Lohn­ab­rech­nung muss den Brut­to- und Net­to­lohn so­wie Zu­schlä­ge und Lohn­ab­zü­ge klar und de­tail­liert aus­wei­sen, so dass der/​die Ar­beit­neh­mer:in die­se prü­fen kann. Nach­fol­gend ein Bei­spiel ei­ner Lohn­ab­rech­nung:

Icon_Zahltag

Ge­mäss Ge­setz (OR 323 I) soll der Lohn, wenn kei­ne kür­ze­re Fris­ten oder an­de­re Ter­mi­ne ver­ab­re­det sind oder ein Ge­samt­ar­beits­ver­trag nichts an­de­res vor­sieht, je­weils Ende je­des Mo­nats dem/​der Ar­beit­neh­mer:in aus­be­zahlt wer­den.


Icon_gesetzliche_Abzüge

Vom Brut­to­lohn wer­den fol­gen­de ge­setz­li­chen Ab­zü­ge sub­tra­hiert:

  • AHV-Beitrag 5.3%
  • ALV-Beitrag 1.1%
  • Pensionskasse: Abzug ist abhängig von Lohn und Alter des/der Arbeitnehmenden sowie dem Vorsorgeplan des/der Arbeitgebenden

Icon_gesetzliche Zulagen

Ne­ben den Ab­zü­gen gibt es auch ge­setz­li­che Zu­la­gen wie:

  • Kinderzulagen
  • Zuschlag für vorübergehende Nachtarbeit von 25%
  • Lohnzuschlag von 50% für vorübergehende Sonntagsarbeit und für Arbeit an Feiertagen
  • Pikettentschädigung: Entschädigung der Bereitschaftszeit
  • Lohnzuschlag für Überzeitarbeit

Icon_13. Monatslohn

Der 13. Mo­nats­lohn ist ge­setz­lich nicht vor­ge­schrie­ben. Wird ein 13. Mo­nats­lohn ver­trag­lich zu­ge­si­chert, gilt die­ser als Lohn­be­stand­teil und muss im vol­len Um­fang aus­be­zahlt wer­den. Aus­nah­me: Bei Be­zug von un­be­zahl­tem Ur­laub wird der 13. Mo­nats­lohn ge­kürzt.


Icon_variabler Lohn

Ne­ben dem fi­xen Lohn gibt es va­ria­ble Lohn­be­stand­tei­le. Das be­kann­tes­te Bei­spiel ist ein va­ria­bler Bo­nus, wel­cher vor al­lem auf Ma­nage­ment-Stu­fe aus­be­zahlt wird und an den in­di­vi­du­el­len so­wie un­ter­neh­me­ri­schen Er­folg ge­knüpft ist.


Icon_Fringe Benefits

Frin­ge Be­ne­fits sind Lohn­ne­ben­leis­tun­gen. Im Un­ter­schied zum oben er­wähn­ten Bo­nus, wel­cher vom un­ter­neh­me­ri­schen oder in­di­vi­du­el­len Er­folg ab­hän­gig ist ist das bei Frin­ge Be­ne­fits nicht der Fall. Ei­ni­ge Bei­spie­le:

  • Beteiligung am ÖV-Abo
  • Mehrleistungen an die Pensionskasse
  • Beteiligung am Fitness-Abo
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Verpflegungspauschalen
  • Zusätzliche Ferientage
  • Reduzierte Wochenarbeitszeit (z.B. 40h-Woche)

Icon_Zahlungspflicht

Der/​die Ar­beit­ge­ben­de ist ver­pflich­tet sei­nen/​ih­ren An­ge­stell­ten für die ge­leis­te­te Ar­beit ei­nen Lohn zu be­zah­len. Ist dies nicht der Fall, soll­te das Ge­spräch ge­sucht und der/​die Ar­beit­ge­ber:in schrift­lich ge­mahnt wer­den. Un­ter Um­stän­den kann die Ar­beit dann ein­ge­stellt wer­den. Schluss­end­lich kann es gar zu ei­ner Be­trei­bung ge­gen den/​die Ar­beit­ge­ber:in kom­men.


Lohn ist also tat­säch­lich ei­ni­ges mehr als «nur» die Zahl, wel­che am Ende des Mo­nats auf Ih­rem Kon­to er­scheint. Vor al­lem bei ei­ner Lohn­ver­hand­lung lohnt es sich, auch va­ria­ble Lohn­be­stand­tei­le so­wie Frin­ge Be­ne­fits in Be­tracht zu zie­hen. Als Spar­ring-Part­ner Ih­rer be­ruf­li­chen Lauf­bahn un­ter­stüt­zen wir sie bei al­len Fra­gen rund um den Lohn.


Icon_Lohnberatung_Rechtsberatung

In der Lohnberatung er­fah­ren Sie, ob Sie ge­nug ver­die­nen, was für ei­nen Lohn Sie bei ei­ner neu­en Stel­le for­dern kön­nen oder wie Sie er­folg­reich eine Lohn­er­hö­hung ver­han­deln.

Un­ser Rechtsdienst be­ant­wor­tet Ihre recht­li­chen Fra­gen zum Lohn.


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