Werte im Arbeitsrecht beziehen sich auf die grundlegenden Prinzipien und Überzeugungen, die unsere gesamte Rechtsordnung prägen. Sie sind oft eng mit den Menschenrechten und politischen Grundwerten einer Gesellschaft verbunden.

Fall 1

Peter H. arbeitet seit sechs Jahren in einer Versicherung. Sein Arbeitskollege kommt immer zu spät zu gemeinsamen Besprechungen und hat nie Zeit, bei Personalengpässen einzuspringen. Peter H. stört sich an diesem Verhalten.

Pünktlichkeit und Hilfsbereitschaft gehören zu den Umgangsformen, die in der Arbeitswelt erwartet werden und in die Unternehmenskultur einfliessen. Arbeitgebende beurteilen nicht nur die Leistung, sondern auch das Verhalten. Somit können fehlende Umgangsformen gegebenenfalls zu Nachteilen und einer schlechten Beurteilung im Arbeitszeugnis führen.

Empfehlung: Gehen Sie auf den Arbeitskollegen zu und suchen Sie das Gespräch. Oft lassen sich solche Situationen dadurch lösen. Es ist gut möglich, dass es Ihrem Kollegen nicht bewusst ist, dass sein Verhalten negativ auffällt.

Fall 2

Der 20-jährige Kevin P. hat seine Stelle in einer Immobilienverwaltung kürzlich angetreten. Er wird von einem Arbeitskollegen aufgrund seiner dunklen Hautfarbe systematisch ausgegrenzt und mit Bemerkungen schikaniert.

Rassistische Äusserungen, die eine Person in ihrer Würde herabsetzen, verletzen den arbeitsrechtlichen Persönlichkeitsschutz (Art. 328 OR). Es handelt sich daher um ein Verhalten, das nicht nur unerwünscht, sondern gesetzlich verboten ist. Es kann direkte arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, die bis zu einer fristlosen Kündigung gehen können.

Empfehlung: Wenden Sie sich an ihre:n Vorgesetzte:n. Arbeitgebende sind verpflichtet, diskriminierendes Verhalten zu sanktionieren.


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