Solidarität im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Mit dem Arbeitsverhältnis sind verschiedene Sozialversicherungen verbunden, die den abstrakten Begriff «Solidarität» gut fassbar machen. AHV, IV, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung sind uns allen vertraut. Sie sind von zentraler Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und beruhen auf der Bereitschaft aller Versicherten, Prämienzahlungen zu leisten, um finanzielle Ersatzleistungen wie Taggelder oder Renten für die Wechselfälle des Lebens zu sichern .