Im Gesetz wird Mobbing an sich nicht definiert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft versteht unter Mobbing: Handlungen im Arbeitsleben, die von einer Person oder einer Gruppe auf systematische Art gegen eine bestimmte Person ausgeübt werden mit dem Ziel des Ausstossens aus dem Arbeitsverhältnis.
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Orientierung im Sozialversicherungssystem Schweiz – Teil 2: «Unfall / Krankheit – was nun?»
Eine Krankheit oder ein Unfall können das Leben komplett auf den Kopf stellen. Die Erfahrungen unseres Sachbearbeiters CRM, Marx Schneiter (siehe Blog «Von den Gleisen ins Büro – wenn Weichen neu gestellt werden müssen»), haben uns dazu veranlasst, in diesem Beitrag hilfreiche Informationen zum Vorgehen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie zu möglichen Anlaufstellen zusammenzutragen.