Mit der KV-Reform 2023 wird «Bring your own device» (BYOD) definitiv Eingang in alle KV-Schulen der Schweiz finden. Bereits heute ist BYOD in einzelnen Fächern zulässig. Aktuell entscheiden die Schulen noch selbst, was bei ihnen gilt. Nur: Wer bezahlt dieses Device?
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BYOD: Mit dem eigenen Laptop im Unterricht
Mobile Geräte sind in Schule und Beruf zu einem unverzichtbaren Arbeitsinstrument geworden. Im Unterricht bieten digitale Lernmedien neue Möglichkeiten zu lehren und zu lernen. Deshalb führt die Wirtschaftsschule KV Zürich mehrere «Bring Your Own Device»-Klassen (BYOD), in denen Lernende ihre eigenen Geräte einsetzen. Juan Galindo und Andreas Bischoff erzählen von der Digitalisierung der Schulzimmer an der Wirtschaftsschule KV Zürich.
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